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Aus dem Gerichtssaal: VW-Abgasverfahren: erste Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg bestätigen klageabweisende Urteile des Landgerichts Magdeburg

Freitag, den 30. August 2019

Landgericht Magdeburg

Fall 1: Mit Urteil vom 16.07.2019 (3 U 14/19) hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg ein klageabweisendes Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 31.01.2019 (10 O 578/18) bestätigt. Der Kläger aus Thale hatte Volkswagen auf rund 14.000 Eur verklagt. Am 03.08.2017 erwarb der Mann von einem Händler in Langenweddingen einen gebrauchten VW Golf Variant 2.0 TDI für 14.895 €, mit einer Gesamtfahrleistung von 69.650 Kilometern. Bereits der Vorbesitzer hatte am 13.10.2016 das Softwareupdate auf den von der Abgasproblematik betroffenen PKW mit Motor "EA 189" aufspielen lassen. Der Kläger wusste, dass das Fahrzeug von der Abgasproblematik betroffen ist. Der Kläger meinte, von der Volkswagen AG getäuscht und betrogen worden zu sein.

Landgericht und Oberlandesgericht vertraten übereinstimmend die Auffassung, dass hier der Kläger gerade nicht getäuscht worden ist. Zum Zeitpunkt seines Kaufs im August 2017 hatte der Kläger nach seinem eigenen Vortrag Kenntnis "vom Verbau der Betrugssoftware". Wer aber genau weiß, was er kauft, kann nicht getäuscht und betrogen werden.

Fall 2: Mit Urteil vom 24.07.2019 (5 U 37/19) hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg ein klageabweisendes Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28.02.2019 (10 O 325/18) bestätigt. Die Klägerin aus Ballenstedt hatte Volkswagen auf 12.000 Eur verklagt. Im Januar 2016 kaufte die damals 66-jährige Frau von einem Händler in Hoym einen gebrauchten VW Golf Plus TDI für 12.000 € mit einer Gesamtfahrleistung von rund 43.000 Kilometern. Auch hier meinte die Klägerin, von der Volkswagen AG getäuscht und betrogen worden zu sein.

Landgericht und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen.  Das Oberlandesgericht hat insoweit ausgeführt, dass auch die Klägerin aufgrund der im September 2015 einsetzenden umfassenden Berichterstattung in den Medien die Abgasproblematik kannte. Zudem hatte die Volkswagen AG selbst die Öffentlichkeit  mit einer sogenannten Ad-hoc Mitteilung am 22.09.2015 über Unregelmäßigkeiten im Zusammengang mit der Software bei den EA 189 Dieselmotoren informiert. Damit hatte Volkswagen keinen Vorsatz mehr Käufer zu schädigen.

Hintergrund:

Seit Mai 2017 sind sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Verwendung einer Software zur Steuerung des Motors und/oder der Abgaswerte von Kraftfahrzeugen in der 10. Zivilkammer konzentriert. Seitdem sind mehr als 520 Verfahren beim Landgericht eingegangen.

Etwa die Hälfte der Verfahren sind abgeschlossen, fast alle mit einem Urteil. Soweit der Hersteller VW verklagt wurde, sind bislang sämtliche Klagen aus unterschiedlichen Rechtsgründen abgewiesen worden. Vereinzelte Klagen gegen Audi, Skoda und Mercedes wurden ebenfalls abgewiesen.

Die Klagen gegen Händler sind bereits fast alle abgearbeitet. Diese Klagen wurden ebenfalls weit überwiegend abgewiesen. Klagen gegen den Händler hatten aber immer dann Erfolg, wenn der Kunde vom Kaufvertrag bereits zu einem Zeitpunkt zurückgetreten ist, zu dem das vom Hersteller entwickelte Update noch nicht zur Verfügung stand.

Gegen fast alle Urteile wurde Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg eingelegt. Nahezu wöchentlich kommen Verfahren vom Oberlandesgericht zurück zum Landgericht, ohne dass das Oberlandesgericht Urteile fällen musste. Hier hat es in fast allen Fällen Einigungen zwischen den Parteien gegeben, so dass die Berufungen zurückgenommen wurden.

Die 10. Zivilkammer hat derzeit bis Anfang Ende Februar 2020  fast jeden Donnerstag mündliche Verhandlungen anberaumt. An einem Verhandlungstag werden regelmäßig mehr als 10 Verfahren verhandelt und weitgehend ergehen noch am gleichen Tag die Urteile.

Die nächsten Verhandlungstage sind:

05.09.           08.30 Uhr bis 11.30 Uhr 15 Verfahren

12.09.           08.30 Uhr bis 11.40 Uhr 14 Verfahren

19.09.           08.30 Uhr bis 11.30 Uhr 14 Verfahren

26.09.           08.30 Uhr bis 11.30 Uhr 14 Verfahren